Hinweise für Passagiere

Gemäß der EU-Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist die Kostenteilung für Flüge von Privatpiloten rechtmäßig. Privatpiloten ist es gestattet, ihre Flüge und die damit verbundenen Kosten zu teilen, solange die dazu verwendeten Flugzeuge eine maximale Kapazität von 6 Personen an Bord, Pilot mit eingeschlossen, nicht überschreitet. Es ist Privatpiloten gestattet, ihre Flüge zu bewerben, sofern die geteilten Kosten sich explizit auf die direkten Kosten des Fluges beziehen.

Die EASA hat eine Checkliste für Piloten über die verschiedenen Schritte erstellt, welche ein Pilot vor dem Abflug beachten sollte. Die Liste hat zum Ziel, eine erfolgreiche Kommunikation zwischen dem Piloten und dem Passagier über die verschiedenen Aspekte der Sicherheit und Logistik herzustellen. Die Liste soll sicherstellen, dass beide Parteien eine angenehme Zeit in besten Sicherheitsbedingungen verbringen.

Wichtig: Sollte ein Rückflug z.B. aufgrund unerwarteter Wetterbedingungen, Störungen am Flugplatz/Flughafen, technischer Probleme im/am Flugzeug oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, müssen etwaige Kosten wie z.B. für Übernachtung oder Rückfahrt von Passagieren selbst getragen werden.